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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Gästezimmern

I. Geltungsbereich für Zimmerreservierung und gastronomische Dienstleistungen

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Burg Boetzelaer (infolge Burg genannt).

 

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.


 

II. Vertragsabschluß, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der Burg oder des externen Buchungportals an den Buchenden zustande.

 

2. Vertragspartner sind die Burg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Burg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästezimmermietvertrag, sofern der Burg eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

3. Die Burg haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Burg beschränkt.

 

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

 

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten der Burg auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

6. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

 

7. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind der Burg bis 10 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.


 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

 

1. Der vertragliche Leistungsumfang der Burg ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.

 

2. Die Burg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen gastronomischen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Burg zu zahlen ( Vesperplatte, Mini-/ Snackbar ). Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Burg an Dritte.

 

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Burg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Burg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

 

5. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die Burg berechtigt, die Preise anzupassen.

 

6. Die Preise können von der Burg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Burg oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Burg dem zustimmt.

 

7. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, anderenfalls mit der Abreise des Gastes.

 

8. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann die Burg eine Zwischenrechnung erstellen.

 

9. Rechnungen der Burg ohne Fälligkeitsdatum sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Burg ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Burg berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Burg der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

10. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Burg die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Burg vorbehalten.

 

11. Die Burg ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

12. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen der Burg verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Burg eine angemessen Weitervermietung unterlassen hat.

 

13. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen eine bestellte Mahlzeit nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilmäßig, noch auf Minderung zu.

 

14. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Burg aufrechnen oder mindern.


 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Burg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Burg. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Burg oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungsunterbringung.

 

2. Sofern zwischen der Burg und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Burg auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Burg ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Burg oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Burg die Einnahmen aus anderweitige Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4. Stornogebühren für die Zimmervermietung, sowie Arrangementbuchungen:

 

a) Bis 30 Tage vor Reisebeginn (Buchungstermin) entstehen durch die Stornierung keine Kosten.

b) 29 – 22 Tage vor Reise-/Buchungstermin, 25 % des Zimmerpreises

c) 21 – 15 Tage vor Reise-/Buchungstermin, 30 % des Zimmerpreises

d) 14 - 3 Tage vor Reise-/Buchungstermin, 50 % des Zimmerpreises

e) ab 2 Tage vor Reise-/Buchungstermin, 80 % des Zimmerpreises

f) Bei Nichtanreise ohne Absage 100 % des Zimmerpreises

 

5. Arrangement-Buchung

 

Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt, danach berechnet die Burg Logis und externe Leistungen, wie oben angegeben.


 

V. Rücktritt des Hotels

 

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Burg in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Burg auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Burg gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Burg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist die Burg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten, beispielsweise falls

 

- höhere Gewalt oder andere von der Burg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

- die Burg begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Burg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Burg zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz II vorliegt.

 

4. Die Burg hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5. Bei berechtigtem Rücktritt der Burg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe

 

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Burg spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Burg für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Burg nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.


 

VII. Haftung der Burg

 

1. Die Burg haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Burg zurückzuführen sind. Sollten Störungen, Mängel an den Leistungen der Burg auftreten, wird die Burg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

2. Für persönliche Gegenstände des Kunden wird keine Haftung übernommen.

 

3. Für die unbeschränkte Haftung der Burg gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände der Burg zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Burg abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Burg nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Burg.

 

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Burg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


 

VIII. Schlussbestimmung

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Burg.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Burg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Burg.

 

4. Es gilt deutsches Recht

 

5. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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